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Bundestag beschließt strenge Regeln für Lachgas und K.o.-Tropfen

today14. November 2025 5

Hintergrund
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Schluss mit der leichten Verfügbarkeit von Partydroge Lachgas

Lachgas-Kartuschen waren bislang nahezu überall erhältlich: in Geschäften, Kiosken oder sogar an Automaten, berichten Medien. Doch mit dem jetzt vom Bundestag verabschiedeten Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sollen Kinder und Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Gefahren geschützt werden. Warken betont, Lachgas sei „kein harmloses Partyspiel“, sondern ein ernstzunehmendes Risiko. Konsumierende atmen das Gas häufig über Luftballons ein mit möglichen Folgen wie Bewusstlosigkeit oder dauerhaften Nervenschäden. Besonders gefährlich: Der direkte Konsum aus Kartuschen kann zu Erfrierungen oder Verletzungen des Lungengewebes führen.

Verkaufsverbote, Mengenlimits und klare Regeln für Minderjährige

Das neue Gesetz soll die bisher einfache Beschaffung deutlich erschweren. Lachgas-Kartuschen über 8,4 Gramm fallen künftig unter ein gesetzliches Umgangsverbot. Für Minderjährige sind Erwerb und Besitz vollständig untersagt. Der Versandhandel an Privatpersonen sowie der Verkauf über Automaten werden generell verboten. Erwachsene dürfen künftig pro Einkauf höchstens zehn Kartuschen zu je 8,4 Gramm erwerben.
Ganz ausgeschlossen wird Lachgas dennoch nicht: Kartuschen mit bis zu 8,4 Gramm dürfen weiterhin verkauft werden etwa für Sahnespender im Küchengebrauch. Die Grenze wurde zuletzt leicht angehoben, um technische Schwankungen zu berücksichtigen.

Experten begrüßen Schritte warnen aber vor Missbrauchsrisiken

Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt das neue Gesetz und verweist auf den massiven Anstieg des Lachgas-Konsums insbesondere in Clubs und Partyszene. Sie fordert zusätzlich eine breite Aufklärungskampagne. Auch die Bundesärztekammer hält stärkere Beschränkungen für nötig und plädiert für ein Werbe- und Sponsoringverbot. Kritiker warnen zudem, die nun erlaubte Füllmenge sei groß genug, um weiterhin zu Konsumzwecken missbraucht zu werden.

 Auch K.o.-Tropfen sollen aus dem Verkehr gezogen werden

Neben Lachgas betrifft das Gesetz auch die gefährlichen Substanzen olacto Gamma-Butyrn (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Diese Chemikalien gelten als klassische K.o.-Tropfen, die oft heimlich Getränken beigemischt werden. Sie können binnen Minuten zu Schwindel, Kontrollverlust oder Bewusstlosigkeit führen häufig genutzt von Tätern bei Sexualdelikten oder Raub. Künftig sind Herstellung, Handel und Inverkehrbringen der Stoffe komplett verboten. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) spricht von „gezielter chemischer Gewalt“.

Zeitplan steht Inkrafttreten im Frühjahr 2026 erwartet

Das Gesetz geht nun in den Bundesrat, der voraussichtlich am 19. Dezember final darüber entscheidet. Nach der Verkündung ist eine dreimonatige Übergangszeit vorgesehen, damit Handel und Automatenbetreiber ihre Systeme anpassen können. Die neuen Regeln sollen im April 2026 in Kraft treten. Da die frühere Ampel-Regierung ähnliche Pläne nicht mehr umsetzen konnte, existieren bereits einige regionale und kommunale Verbote nun soll eine bundesweite Regulierung folgen.

Kommentar:

Die neuen Regeln sind ein längst überfälliger Schritt. Die Politik reagiert damit auf eine Entwicklung, die sich in vielen Städten dramatisch zugespitzt hat: Lachgas ist für Jugendliche so leicht zugänglich wie Kaugummi mit teils schweren gesundheitlichen Folgen. Gleichzeitig ist klar, dass Verbote allein kaum ausreichen. Es braucht Aufklärung, sichtbare Kontrollen und Alternativen zur Verharmlosung solcher Substanzen. Gut ist, dass der Gesetzgeber nun auch K.o.-Tropfen stärker in den Fokus nimmt. Entscheidend wird aber sein, ob die Maßnahmen im Alltag wirksam umgesetzt werden und ob die Lücken in der Regulierung tatsächlich geschlossen werden.

Geschrieben von: Florian Jäger

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