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today26. Dezember 2025 5
Eigentlich sollte es nur ein kurzer Aufenthalt werden, doch für Wilfried (65) und Christine S. (62) wurde die Vermietung ihrer kleinen Ferienwohnung zum Albtraum. Ein älteres Paar mietete die Wohnung zunächst für fünf Nächte – zahlte anfangs sogar bar – blieb danach aber einfach dort und soll laut Vermietern weder ausgezogen noch weiter gezahlt haben.
Als die Situation eskalierte, landete der Fall vor Gericht. Das überraschende Ergebnis: Die Mieter sollten grundsätzlich wieder in die Wohnung dürfen. Begründung: Vermieter dürfen auch bei ausbleibender Zahlung keine „Selbsthilfe“ leisten, also niemanden eigenständig vor die Tür setzen. Solche Fälle müssen immer gerichtlich geklärt werden – ein langwieriger und nervenaufreibender Prozess.
Ganz kampflos gaben die Lemgoer jedoch nicht auf. Mit einer Sicherheitsleistung von 1500 Euro verhinderten sie, dass das Paar per Zwangsvollstreckung wieder einziehen konnte. Die vermeintlichen Mieter könnten nur zurück, wenn sie denselben Betrag hinterlegen – was bisher nicht passiert ist.
Jetzt läuft ein Räumungsverfahren. Für die Vermieter bleibt die Situation belastend – Kisten und Habseligkeiten der früheren Bewohner lagern noch im Keller, die Ungewissheit bleibt. Wo sich das Paar aktuell aufhält, ist unklar. Klar ist nur: Für Vermieter ist dieser Fall ein Beispiel dafür, wie kompliziert und emotional belastend Mietstreitigkeiten werden können.
Geschrieben von: stanley.dost
Drama Ferienvermieter Gericht Gerichtsurteil Lemgo mieten Mietnomaden
today26. Dezember 2025
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