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Schwere Unfallserie auf der A2: Mehrere Verletzte und erheblicher Sachschaden

today30. Dezember 2025 4

Hintergrund
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Auf der Autobahn 2 in Fahrtrichtung Dortmund ist es am Abend des 29. Dezember 2025 zu einem schweren Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen gekommen. Gegen 19.05 Uhr geriet ein mit Strohballen beladenes Fahrzeuggespann eines 64-jährigen Fahrers aus Bönen kurz vor der Anschlussstelle Vlotho-West ins Schlingern. Der Fahrer verlor die Kontrolle über das Gespann, das daraufhin über alle drei Fahrstreifen schleuderte.

Als sich das Gespann wieder auf dem rechten Fahrstreifen befand, setzte ein 31-jähriger Lkw-Fahrer zum Überholen an. Doch der Anhänger geriet erneut ins Schlingern. Der aus Usbekistan stammende Lkw-Fahrer versuchte auszuweichen, kollidierte jedoch mit dem Anhänger, kippte auf die linke Fahrzeugseite und kam schließlich auf dem Seitenstreifen zum Stillstand.

In der Folge kam es auf dem linken Fahrstreifen zu weiteren Zusammenstößen. Eine 48-jährige Autofahrerin aus Gütersloh prallte mit ihrem Mercedes gegen den verunfallten Lkw. Ein dahinter fahrender 52-jähriger BMW-Fahrer aus Ratingen wich aus, prallte gegen die Mittelschutzplanke und wurde anschließend noch von einem 26-jährigen Golf-Fahrer aus Wolfsburg erfasst. Im BMW saßen vier Personen, darunter zwei Kinder im Alter von neun und zwölf Jahren.

Insgesamt wurden sechs Insassen leicht verletzt, darunter beide Kinder. Eine Person erlitt schwere Verletzungen und musste stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Die Polizei sperrte die Autobahn für die Unfallaufnahme vollständig. Der Verkehr wurde über eine Notabfahrt abgeleitet. Erst gegen 22.15 Uhr konnten zwei Fahrstreifen wieder freigegeben werden.

Die Polizei ermittelt nun wegen der Unfallursache. Es besteht der Verdacht, dass der mit Strohballen beladene Anhänger überladen war und die Kombination erhebliche Verkehrsrisiken darstellte. Das Gespann wurde sichergestellt. Zudem wird geprüft, ob der Lkw-Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Sachschaden ist nach ersten Erkenntnissen erheblich.

Geschrieben von: stanley.dost

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