Ratgeber

Auf Einkaufsparkplätzen gilt grundsätzlich die StVO, aber mit Besonderheiten.

today5. Januar 2026 5

Hintergrund
share close

Wer haftet?

Das hängt von der Situation ab:

Beide fahren → oft Teilschuld

Auf Parkplätzen gilt keine Vorfahrt wie auf der Straße

Jeder muss besonders vorsichtig fahren

Häufig wird 50/50 Haftung angenommen

Einer fährt, der andere steht

Der Fahrende haftet, wenn er z. B. gegen ein stehendes Auto fährt

Beim Ausparken

Wer ausparkt, hat besondere Sorgfaltspflicht

Kollision beim Ausparken → meist Schuld beim Ausparkenden

Fußgänger

Autos müssen besonders aufpassen

Autofahrer haftet oft, außer der Fußgänger verhält sich grob fahrlässig

Private Parkplätze (Supermarkt)

Trotzdem gelten Verkehrsregeln

Die Kfz-Haftpflichtversicherung regelt den Schaden

Wichtig:

Fotos machen 📸

Zeugen notieren

Unfallbericht ausfüllen

Versicherung informieren

Geschrieben von: Matthias Masnata

Rate it

Beitrags-Kommentare (0)

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet