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Der Winter zeigt sich derzeit von seiner schönsten Seite mit verschneiten Landschaften und Rodelspaß für Kinder. Für die Städtischen Betriebe Lemgo bedeutet das jedoch Dauereinsatz. Rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, sind Räumfahrzeuge und Fußtrupps unterwegs, um Straßen und Wege sicher zu halten. Gleichzeitig informiert die Stadt darüber, welche Aufgaben Anliegerinnen und Anlieger selbst übernehmen müssen.
Der städtische Winterdienst folgt festen Einsatzplänen. Da nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt werden können, haben Hauptverkehrsstraßen und besonders gefährliche Stellen oberste Priorität. Danach folgen Straßen mit Busverkehr. Wohnstraßen sowie Straßen im Außenbereich werden nicht durch die Stadt geräumt. Für Straßen anderer Baulastträger etwa des Kreises oder von Straßen.NRW sind diese selbst zuständig.
Während die Teams der Städtischen Betriebe teils bereits ab 3 Uhr morgens im Einsatz sind, gelten für Anlieger andere Zeiten: Gehwege müssen werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr geräumt sein. Die Räumpflicht endet jeweils um 20 Uhr. Der Gehweg ist dabei so freizuhalten, dass sich zwei Fußgänger sicher begegnen können.
Bei Glätte dürfen neben dem Schneeräumen auch abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt eingesetzt werden. Auftauende Stoffe wie Salz sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Eisregen oder extremen Wetterlagen. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen sind sie grundsätzlich verboten.
Wichtig ist außerdem die richtige Lagerung des Schnees: Er darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Stattdessen kann er am Rand des Gehwegs abgelegt werden, sodass eine klare Abgrenzung zur Straße entsteht. Detaillierte Informationen zum Winterdienst sowie eine Übersicht der jeweiligen Straßenarten sind in der städtischen Straßenreinigungssatzung zu finden.
Geschrieben von: Florian Jäger
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