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today9. Januar 2026 5
Eine waghalsige Flucht vor einer Verkehrskontrolle hat für einen Mann aus Horn-Bad Meinberg nun ein juristisches Nachspiel, berichten Medien. Das Amtsgericht Detmold verurteilte den Angeklagten zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann bei seiner Flucht einen Polizeibeamten in erhebliche Gefahr brachte und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch eine Tempo-30-Zone raste.
Auslöser der gefährlichen Fahrt war eine einfache Verkehrskontrolle doch statt anzuhalten, trat der Mann aufs Gas. Der Grund: Er war ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Was folgte, war eine riskante Flucht, die nicht nur die Einsatzkräfte, sondern auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer hätte in Gefahr bringen können.
Glück im Unglück: Trotz der brisanten Situation wurde niemand verletzt. Die Staatsanwaltschaft bewertete das Verhalten dennoch als derart schwerwiegend, dass sie eine Haftstrafe forderte. Das Gericht entschied sich letztlich für eine Bewährungsstrafe, machte aber unmissverständlich klar, dass von dem Verhalten des Angeklagten eine erhebliche Gefahr ausgegangen sei.
Kommentar:
Dieser Fall zeigt eindrücklich, wie schnell aus einer vermeintlich kleinen Ordnungswidrigkeit ein lebensgefährliches Szenario werden kann. Wer ohne Führerschein fährt und sich dann auch noch einer Kontrolle entzieht, setzt nicht nur sich selbst, sondern andere bewusst aufs Spiel. Die Bewährungsstrafe ist eine deutliche Mahnung: Im Straßenverkehr gibt es keinen Platz für Leichtsinn und Fluchtinstinkte.
Geschrieben von: Florian Jäger
Bewährungsstrafe Fahrerflucht gerichtsprozess Verkehrskontrolle
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