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Warum das Landgericht Detmold zum Ausstellungsort wird

today12. Januar 2026

Hintergrund
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Wer das Landgericht Detmold betritt, erwartet Paragrafen, Verhandlungen und Urteile – doch seit dem 8. Januar 2026 begegnet Besucherinnen und Besuchern dort auch großformatige Kunst. In der Galerie des Gerichts zeigt die Künstlerin Gerlinde Wesner eine Auswahl von 16 Arbeiten in Aquarell-, Acryl- und Pastell-Technik.

Der ungewöhnliche Ausstellungsort ist dabei kein Zufall. Wie die Pressestelle des Gerichts erläutert, verfügt das Landgericht Detmold über ausreichend Raum und geeignete Flächen für Kunstpräsentationen. „Es ist eine Win-win-Situation“, heißt es aus dem Haus: Künstlerinnen und Künstler erhalten eine öffentlich zugängliche Ausstellungsfläche, während das Gericht seine Räumlichkeiten mit Kunst belebt und für Besucherinnen und Besucher attraktiver gestaltet.

Eine Künstlerin mit bewegter Biografie

Gerlinde Wesner wurde 1937 in Pyritz in Westpommern (heute Polen) geboren und verbrachte einen großen Teil ihrer Kindheit und Jugend in Brake bei Lemgo im Kreis Lippe. Später führten sie Stationen ihres Lebens nach Genf, London, Paris und Berlin. Heute lebt und arbeitet die Künstlerin in Münster.

Diese vielfältigen Erfahrungen spiegeln sich in ihren Werken wider. Wesner setzt sich intensiv mit Themen wie Lebensdynamik, Wachstum und Lebendigkeit auseinander. Ihre Kunst bewegt sich zwischen Abstraktion und Symbolik: Figürliche Elemente, kraftvolle Formen und dynamische Strukturen machen innere Prozesse sichtbar und laden zur persönlichen Interpretation ein.

Kunst für alle – kostenfrei und zugänglich

Ein weiterer Gedanke hinter der Ausstellung im Gerichtsgebäude ist die Niedrigschwelligkeit. Während der regulären Öffnungszeiten des Dienstgebäudes in der Paulinenstraße 46 ist die Ausstellung kostenfrei zugänglich. So erreicht die Kunst auch Menschen, die sonst vielleicht keinen klassischen Ausstellungsraum besuchen würden.

Die Werke von Gerlinde Wesner sind noch bis zum 15. April 2026 im Landgericht Detmold zu sehen. Für das Gericht ist klar: Wo genügend Raum vorhanden ist, kann Kunst nicht nur Wände schmücken, sondern auch Atmosphäre schaffen – selbst dort, wo sonst Recht gesprochen wird.

Geschrieben von: stanley.dost

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