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today14. Januar 2026
Wer im Jahr 2025 Steuern gezahlt und innerhalb der vergangenen zwölf Monate Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Übergangsgeld bezogen hat, muss diese Leistungen in der Einkommensteuererklärung angeben. Darauf weisen die Agenturen für Arbeit in Ostwestfalen-Lippe hin.
Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, werden die entsprechenden Leistungsdaten bis spätestens 28. Februar 2026 automatisch an die zuständigen Finanzämter übermittelt. Für die Steuerpflichtigen entfällt damit die eigene Meldung dieser Beträge an das Finanzamt.
Zeitgleich erhalten die Betroffenen einen schriftlichen Leistungsnachweis. In diesem Dokument sind alle Leistungen aufgeführt, die dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen und damit Einfluss auf den persönlichen Steuersatz haben können. Da die Erstellung dieser Nachweise vollständig automatisiert erfolgt, bitten die Agenturen für Arbeit in der Region ausdrücklich davon abzusehen, Rückfragen zum Bearbeitungsstand zu stellen.
Darüber hinaus hat der Leistungsnachweis eine weitere wichtige Funktion: Er dient auch als Nachweis für die spätere Rentenberechnung. Die Arbeitsagenturen empfehlen daher, das Dokument sorgfältig aufzubewahren. Zweitschriften können nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums ausgestellt werden, da personenbezogene Daten aus Datenschutzgründen nach einigen Jahren gelöscht und die Akten vernichtet werden.
Die Agenturen für Arbeit in Ostwestfalen-Lippe – darunter Bielefeld, Detmold-Paderborn und Herford – bitten um Beachtung dieser Hinweise im Rahmen der aktuellen Steuererklärungssaison.
Geschrieben von: stanley.dost
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