Stadt Lemgo erinnert an gesetzliche Regelungen zu Silvester-Feuerwerk
Die Stadtverwaltung Lemgo weist die Bevölkerung auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen zum Umgang mit Feuerwerk am Jahreswechsel hin. Demnach ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, also typisches Silvesterfeuerwerk, ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Diese Regelung ergibt sich aus dem Sprengstoffgesetz (SprengG) sowie der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Ergänzend gelten die Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LImschG NRW). Wichtig ist laut Stadtverwaltung, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht […]