Die Finanzkommission Gesundheit hat ihren mit Spannung erwarteten Bericht vorgelegt und damit eine hitzige Debatte ausgelöst. Ziel des über 400 Seiten starken Papiers ist es, kurzfristige Einsparpotenziale für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu identifizieren strukturelle Reformen sollen erst später folgen.
Die Dimension der vorgeschlagenen Maßnahmen ist erheblich: Für das Jahr 2027 sieht die Kommission Einsparungen in Höhe von rund 47 Milliarden Euro vor, bis 2030 steigt diese Summe sogar auf fast 68 Milliarden Euro. Dabei liegt das prognostizierte Defizit der GKV für 2027 lediglich bei 12 bis 14 Milliarden Euro. Klar ist somit: Nicht alle Maßnahmen müssen umgesetzt werden die politische Auswahl steht noch aus.
Auch wenn der Fokus zunächst auf anderen Bereichen liegt, sehen Hausärztinnen und Hausärzte erhebliche Risiken. Geplante Maßnahmen wie die Streichung der Vergütung für Organspendeberatungen, das Ende der Honorierung für die elektronische Patientenakte (ePA) sowie die Abschaffung zentraler Regelungen wie des Hausarztvermittlungsfalls könnten direkte Auswirkungen auf die Praxen haben.
Besonders kritisch bewertet wird jedoch der Vorschlag einer „globalen Begrenzung der Vergütungsanstiege“. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Honoraranstiege künftig zu deckeln und könnte Einsparungen von rund 5,5 Milliarden Euro bringen. Aus Sicht vieler Niedergelassener birgt dies die Gefahr, dass Krankenkassen den finanziellen Druck weiter erhöhen mit möglichen Konsequenzen für die Patientenversorgung.
Die hausärztliche Seite stellt daher klare Forderungen: Wer ein flächendeckendes Primärversorgungssystem stärken wolle, dürfe nicht gleichzeitig die wirtschaftliche Basis der Praxen schwächen. Insbesondere die hausarztzentrierte Versorgung dürfe nicht mit kostenintensiveren Bereichen gleichgesetzt werden.
Während die Einschnitte im ambulanten Bereich kritisch gesehen werden, bewertet man die Vorschläge für den stationären Sektor und die Pharmaindustrie als vergleichsweise moderat obwohl gerade diese Bereiche als wesentliche Kostentreiber gelten.
Auch positive Ansätze enthält der Bericht: So wird die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke sowie höhere Abgaben auf Tabak und Alkohol befürwortet. Ebenso soll die Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger künftig vollständig aus Steuermitteln erfolgen. Zudem bleibt die jüngst eingeführte Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen unangetastet.
Nun liegt der Ball bei der Bundesregierung, die auf Basis der Vorschläge einen Gesetzentwurf erarbeiten will. Für die Hausärzteschaft ist klar: Sollte an der falschen Stelle gespart werden, ist mit entschlossenem Widerstand zu rechnen.

