Das Bundeskartellamt hat dem US-Onlinehändler Amazon die Preisvorgaben für unabhängige Händler auf dem Amazon Marketplace untersagt. Zudem muss Amazon eine Strafe von 59 Millionen Euro zahlen es ist das erste Mal, dass Deutschlands oberste Wettbewerbshüter ein finanzielles Druckmittel gegen den Konzern einsetzen, berichten Medien.
Die Behörde kritisiert, dass Amazon durch Preisobergrenzen den Wettbewerb verzerrt: Angebote von Drittanbietern würden bei zu hohen Preisen ausgeblendet, wodurch Händler massive Umsatzeinbußen erleiden könnten. Kartellamtschef Andreas Mundt betont: „Amazon tritt auf seiner Plattform in direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern. Einfluss auf die Preisgestaltung ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig.“
Amazon kündigte an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Nach Unternehmensangaben widerspricht die Maßnahme dem EU-Wettbewerbsrecht und führe zu unlogischen Preishervorhebungen für Kunden und Partner. Mit etwa 60 Prozent Anteil am deutschen Online-Handel ist der Marketplace von zentraler Bedeutung für den Wettbewerb – und ein zentrales Ziel der Kartellbehörde.

