Das Amtsgericht Lemgo hat einen 28-jährigen Mann aus Extertal wegen zweifachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich verhängte das Gericht ein lebenslanges Verbot, Tiere zu halten.
Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine geringere Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung gefordert.
Der Angeklagte hatte die Misshandlung zweier Hunde bereits zuvor eingeräumt. Seine Darstellung der Taten – unter anderem heißes Duschen und das Zubinden der Schnauze eines Hundes – stand jedoch laut Aussagen von Tierärztinnen nicht im Einklang mit den festgestellten Verletzungen. Diese deuteten vielmehr auf schwerere und länger andauernde Misshandlungen hin.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit. Ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie bestätigte trotz diagnostizierter psychischer Störungen die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten. Es liege unter anderem eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägter Empathieschwäche und erhöhter Aggressivität vor.
Nach Einschätzung des Sachverständigen seien die Taten nicht durch kurzfristige Kontrollverluste erklärbar. Vielmehr sprächen die Umstände für gezielte und wiederholte Misshandlungen. Auch ein langjähriger Drogenkonsum, insbesondere Amphetamine, habe zur Enthemmung beigetragen.
Der Gutachter betonte die Notwendigkeit einer langfristigen Psychotherapie. Zweifel äußerte er daran, ob das Geständnis des Angeklagten aus echter Reue erfolgt sei. Vielmehr habe dieser strategisch gehandelt.
Während der Verhandlung wurden Bilder der verletzten Tiere gezeigt, die der Angeklagte selbst nicht betrachtete. Zudem sagte sein gesetzlicher Betreuer als Zeuge aus. Dieser berichtete von ersten Kontakten und vorsichtiger Zusammenarbeit mit dem Angeklagten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

