Dem Anwalt wird vorgeworfen, in zwei Fällen für Mandanten erstrittene Gelder in Höhe von fast 6.000 Euro nicht weitergeleitet zu haben. Außerdem soll er Ermittlungsakten nach Einsichtnahme nicht an die zuständigen Behörden zurückgegeben haben; diese wurden bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei sichergestellt.
Ein weiterer Anklagepunkt betrifft mutmaßlich zu Unrecht erhaltene Mandantengebühren. Bei einer Verurteilung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen sowie ein zeitweiliges Berufsverbot.

