Es ist ein Fall, der sprachlos macht – und zugleich wütend. Kaum war das Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung gesprochen, kaum hatte ein Gericht dem Mann Grenzen gesetzt, da soll er bereits den nächsten Schritt geplant haben: zurück ins Geschäft, zurück an Patienten – mit einer gefälschten Urkunde.
Am Amtsgericht Lemgo wurde am heutigen Tag ein inzwischen 36-jähriger Mann aus Bad Salzuflen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Der Vorwurf: Urkundenfälschung in zwei Fällen. Für Richter Prof. Dr. Hobbeling war nach umfangreicher Beweisaufnahme klar: Der Angeklagte hatte bewusst versucht, sich mit einer gefälschten Heilpraktikerurkunde Zugang zu einem sensiblen Berufsbereich zu verschaffen – trotz Vorstrafe, trotz Berufsverbot, trotz der schweren Folgen für eine Geschädigte.
Ein Fall, der bereits bundesweit Schlagzeilen machte
Der Name des Angeklagten war den Gerichten längst bekannt. Bereits am 15. Mai 2024 war er wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt worden. Damals hatte er kosmetische Behandlungen mit einem sogenannten Plasma-Pen sowie Hyaluron-Injektionen durchgeführt – ohne Ausbildung, ohne Erlaubnis. Eine Kundin erlitt dabei schwere Verbrennungen im Gesicht, musste ärztlich behandelt werden und leidet bis heute unter den Folgen.
Das Amtsgericht verhängte zunächst eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie ein zweijähriges Berufsverbot. In der Berufung wurde die Strafe zwar auf ein Jahr und vier Monate reduziert und zur Bewährung ausgesetzt – doch genau diese Milde sollte sich als fatal erweisen.
Nur Wochen später: der nächste Versuch
Nicht einmal einen Monat nach der Vorverurteilung, so stellte es das Gericht nun fest, meldete sich der Angeklagte im Juni 2024 online beim Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V. an – und gab dort wahrheitswidrig an, bereits Heilpraktiker zu sein. Als Beleg reichte er eine vermeintlich vom Gesundheitsamt Dortmund ausgestellte Urkunde ein. Doch das Dokument war gefälscht.
Am selben Tag beantragte er beim Kreis Lippe, sein Kosmetikstudio in Bad Salzuflen offiziell in eine Heilpraxis umzuwandeln – erneut unter Vorlage der gefälschten Urkunde. Sein Ziel: die behördliche Legitimierung eines Berufs, für den ihm jede Qualifikation fehlte.
Digitale Spuren entlarven den Plan
In der Hauptverhandlung schwieg der Angeklagte. Doch sein Smartphone sprach eine andere Sprache. Polizeibeamte werteten Chatverläufe, Browserdaten und Bilddateien aus. Besonders belastend: Die gefälschte Urkunde wurde ihm per WhatsApp von seiner Ehefrau geschickt – quittiert von ihm selbst mit einem „Daumen-hoch“-Emoji.
Auch Suchverläufe belegten, dass der Mann – der nur eingeschränkt Deutsch spricht – Antworten von Behörden gezielt übersetzen ließ. Eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes erkannte die Fälschung sofort. Solche Dokumente, erklärte sie als Zeugin, seien ihr aus früheren Fällen bereits bekannt gewesen.
Keine Bewährung – wegen „erschreckender Rückfallgeschwindigkeit“
Die Verteidigung beantragte Freispruch und verwies auf mögliche Dritte als Urheber der Tat. Doch das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Besonders schwer wog für Richter Hobbeling die extreme Rückfallgeschwindigkeit: Die neuen Straftaten wurden begangen, noch bevor das vorige Urteil richtig verarbeitet sein konnte.
Zwar hatte der Angeklagte der zuvor geschädigten Frau inzwischen 5.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt – doch das reichte nicht aus, um eine günstige Sozialprognose zu begründen. Das Berufsverbot als Kosmetiker bleibt bestehen, die Haftstrafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte erklärte, inzwischen als Dachdeckerhelfer zu arbeiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein Fall, der Fragen aufwirft
Wie leicht lassen sich sensible Gesundheitsbereiche offenbar missbrauchen? Wie gut sind Verbraucher geschützt vor falschen Versprechungen – und falschen Qualifikationen? Dieser Prozess zeigt: Der Schaden entsteht nicht erst im Behandlungszimmer. Er beginnt dort, wo Vertrauen missbraucht wird.

