Bewährungsstrafe nach Biss auf Polizeibeamten 50-Jährige vor dem Amtsgericht Lemgo verurteilt – Lemgo Radio Nachrichten
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Bewährungsstrafe nach Biss auf Polizeibeamten 50-Jährige vor dem Amtsgericht Lemgo verurteilt

Florian Jäger

Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung ist eine 50-jährige Frau aus Bad Salzuflen vom Amtsgericht Lemgo zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung ist eine 50-jährige Frau aus Bad Salzuflen vom Amtsgericht Lemgo zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Den Vorsitz führte Richter am Amtsgericht Prof. Dr. Hobbeling.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Angeklagte am 23. Juli 2025 versucht, die Vollstreckung eines Haftbefehls gegen ihren Ehemann zu verhindern. Der Haftbefehl war von der Staatsanwaltschaft Bielefeld erlassen worden, nachdem ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro nicht bezahlt worden war.

Den Aussagen zweier Polizeibeamter sowie eines unbeteiligten Zeugen zufolge drängte sich die Frau zwischen die Einsatzkräfte und ihren Ehemann. Im weiteren Verlauf biss sie einem Beamten in den Unterarm. Dieser erlitt eine schmerzhafte, etwa 1,5 mal 0,5 Zentimeter große Wunde. Ein Foto der Verletzung wurde in der Hauptverhandlung gezeigt.

Turbulenter Prozessauftakt

Bereits im Vorfeld hatte es Komplikationen gegeben: Nachdem die Angeklagte einem ersten Termin unentschuldigt ferngeblieben war, ordnete das Gericht ihre Vorführung an. Zum Verhandlungstag wurde sie von vier Polizeibeamten in den Sitzungssaal gebracht.

Auch während der Verhandlung kam es zu Zwischenfällen. Die Angeklagte weigerte sich zunächst, Platz zu nehmen, und kommentierte ihr späteres Hinsetzen als „unter Zwang“. Zudem bestritt sie die Legitimität des Verfahrens, bezeichnete sich als „Zivilistin“ und verwendete Formulierungen, wie sie in sogenannten Reichsbürgerkreisen verbreitet sind. Ein von ihr eingereichtes Schreiben enthielt keine Stellungnahme zur Tat, sondern stellte ausschließlich die Rechtmäßigkeit des Verfahrens infrage.

Die vernommenen Polizeibeamten bestätigten den Tatvorwurf umfassend. Ein weiterer Zeuge, der sich zur Tatzeit als Kunde in der Werkstatt des Ehemanns aufgehalten hatte, kritisierte zwar das aus seiner Sicht wenig deeskalierende Vorgehen der Beamten, bestätigte jedoch ebenfalls den Biss und die sichtbare Verletzung.

Bewährung trotz Bedenken

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten beantragt. Das Gericht blieb mit seinem Urteil darunter. Trotz kritischer Ausführungen zur Sozialprognose insbesondere vor dem Hintergrund der von der Angeklagten geäußerten Zweifel an der Legitimität der Bundesrepublik und ihrer Gesetze gewährte das Gericht Bewährung.

Die bislang nicht vorbestrafte Frau erhielt eine dreijährige Bewährungszeit. Sie muss straffrei bleiben, Wohnsitzwechsel anzeigen und 750 Euro in monatlichen Raten von 50 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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