Der Bundesgerichtshof (BGH) sorgt mit einem richtungsweisenden Urteil für klare Verhältnisse im Mietrecht: Mieter dürfen ihre Wohnung künftig nicht mehr zu Gewinnzwecken untervermieten. Das oberste Zivilgericht entschied am Mittwoch, dass ein Untermietvertrag, bei dem der Hauptmieter mehr einnimmt als er selbst an Miete zahlt, rechtlich unzulässig ist – selbst wenn der Mieter Möbel oder Ausstattung zur Verfügung stellt Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Berliner Mieter seine Zweizimmerwohnung zu einem deutlich höheren Preis vermietet, als er selbst Miete zahlte. Die Vermieterin kündigte daraufhin den Mietvertrag und zog vor Gericht. Der BGH bestätigte nun, dass der Zweck einer Untervermietung nicht darin bestehen dürfe, Profit zu erzielen: Sie sei vielmehr dazu gedacht, dem Hauptmieter zu helfen, Mietkosten zu decken oder die Wohnung während einer Abwesenheit zu halten. Mit dieser Entscheidung schafft Karlsruhe endgültige Rechtsklarheit: Ein finanzieller Überschuss über die eigenen Aufwendungen hinaus darf nicht erzielt werden. Damit setzt das höchste deutsche Zivilgericht Grenzen bei einem bislang umstrittenen Thema – und stärkt zugleich die Position von Vermietern gegen unfaire Untervermietungsmodelle. Kritiker sehen in der neuen Rechtsprechung aber auch Herausforderungen: Gerade in angespannten Wohnungsmärkten könnten Mieter, die auf Untervermietung angewiesen sind, nun stärker unter Druck geraten. Unklar bleibt zudem, wie genau Mobiliar- oder Einrichtungskosten bei der Berechnung berücksichtigt werden sollen – darüber soll künftig noch diskutiert werden. Insgesamt stellt das Urteil einen bedeutenden Präzedenzfall dar, der weit über den Einzelfall hinausreicht. Vermieter können nun im Zweifel Untervermietungen untersagen, die erkennbar auf Gewinnerzielung ausgelegt sind – und Mieter müssen künftig bei Untermietverträgen genau auf die rechtliche Lage achten.

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BGH verschärft Mietrecht: Untervermietung mit Mietrechtkünftig tabu
MATTHIAS MASNATA
Der Bundesgerichtshof (BGH) sorgt mit einem richtungsweisenden Urteil für klare Verhältnisse im Mietrecht: Mieter dürfen ihre Wohnung künftig nicht mehr zu Gewinnzwecken untervermieten.
