Der Bundesrat hat dem neuen Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur zugestimmt obwohl mehrere Bundesländer weiterhin Bedenken äußern. Das sogenannte Kritis-Dachgesetz, das zuvor vom Deutscher Bundestag verabschiedet wurde, verpflichtet Unternehmen und Teile der öffentlichen Verwaltung zu strengeren Sicherheitsmaßnahmen für zentrale Einrichtungen und Anlagen.
Ziel des Gesetzes ist es, wichtige Infrastrukturen wie Energieversorgung, Verkehrssysteme oder Kommunikationsnetze besser vor Angriffen zu schützen. Dabei geht es sowohl um Kriminalität als auch um mögliche Anschläge extremistischer Gruppen. Maßnahmen wie verstärkte Zugangskontrollen, Schutzanlagen und die systematische Suche nach technischen Schwachstellen sollen Risiken reduzieren. Zudem soll das Gesetz helfen, mögliche Sabotageakte ausländischer Akteure zu verhindern.
Mit dem Gesetz setzt Europäische Union eine entsprechende Richtlinie um. Die Grundlage dafür war bereits während der Regierungszeit der sogenannten Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP erarbeitet worden. Nach dem Bruch der Koalition verzögerte sich jedoch der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.
Nach Angaben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Daniela Ludwig, stehen kritische Infrastrukturen in Deutschland inzwischen unter ständigem Druck. Bedrohungen träten nicht nur gelegentlich auf, sondern seien praktisch dauerhaft präsent.
Auch die Berliner Innenpolitik verweist auf konkrete Erfahrungen. Die Innensenatorin von Berlin, Iris Spranger, erinnerte an einen mehrtägigen Stromausfall in Teilen der Hauptstadt nach einem Brandanschlag auf eine Kabelbrücke. Dabei seien Kommunikationssysteme ausgefallen, wichtige Verkehrsknotenpunkte lahmgelegt worden und auch medizinische Einrichtungen unter Druck geraten.
Kritik kam vor allem von den Bundesländern. Nach dem Gesetz gelten Einrichtungen erst dann als kritische Infrastruktur, wenn sie mehr als 500.000 Menschen versorgen. Viele Länder halten diese Grenze für zu hoch und fordern eine Absenkung auf 150.000 Personen.
Besonders kritisch äußerte sich der Innenminister von Thüringen, Georg Maier. Für ein eher dünn besiedeltes Bundesland sei die Regelung schwer anwendbar. Zwar verfüge Thüringen über zahlreiche wichtige Anlagen, doch lebten dort vergleichsweise wenige Menschen. Selbst die Landeshauptstadt Erfurt habe nur rund 215.000 Einwohner.
Die Zustimmung der Länder kam schließlich zustande, weil der Bund kurzfristig eine Protokollerklärung vorlegte. Darin greift er mehrere Forderungen der Bundesländer auf und signalisiert Bereitschaft zu weiteren Anpassungen. Laut dem Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl, wurden damit zentrale Anliegen der Länder berücksichtigt.

