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Bundestag gibt Kliniken mehr Zeit – Krankenhausreform wird nachjustiert

MATTHIAS MASNATA

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag eine entscheidende Kurskorrektur bei der Krankenhausreform beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag eine entscheidende Kurskorrektur bei der Krankenhausreform beschlossen. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition verabschiedete das Parlament Änderungen, die vor allem Krankenhäuser, Länder und ländliche Einrichtungen entlasten sollen. Gleichzeitig werden die Umbaupläne für die Kliniklandschaft verlängert und flexibler gestaltet.

Im Mittelpunkt der Anpassungen stehen längere Fristen für den Umbau von Krankenhäusern sowie weitreichendere Ausnahmeregelungen – vor allem für kleinere Häuser auf dem Land, die unter den ursprünglichen Vorgaben besonders stark belastet gewesen wären. Die Länder erhalten künftig mehr Mitspracherechte bei der Umsetzung vor Ort, um regionale Unterschiede und spezifische Versorgungsbedarfe zu berücksichtigen. Auch bei der Finanzierung gibt es Neuerungen: Der Bund erhöht seinen Anteil am Krankenhaus-Transformationsfonds aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Die Einführung der sogenannten „Vorhaltevergütung“ wurde um ein Jahr verschoben, Zuschläge für Kinder- und Geburtshilfe sollen verlängert werden, um die Versorgung in sensiblen Bereichen abzusichern.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte den Beschluss als ausgewogenen Kompromiss: „Die Ziele der Reform – mehr Qualität und Spezialisierung – bleiben bestehen. Gleichzeitig geben wir den Kliniken die dringend benötigte Planungssicherheit.“ Kritiker aus Opposition und Verbänden sehen hingegen die Gefahr, dass die ursprünglichen Reformziele verwässert werden, und warnen vor möglichen Folgen für Patientensicherheit und steigende Kosten im Gesundheitswesen.

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Entscheidung der Länderkammer wird Ende März erwartet und könnte die Zukunft der Kliniklandschaft in Deutschland entscheidend prägen.

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