In Deutschland unterliegen Wildvögel und alle ihre Bestandteile einem strengen Schutz. Dazu zählen nicht nur die Tiere selbst, sondern auch Federn, Eier oder andere Körperteile. Grundlage dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz, das das Sammeln, Besitzen oder Verkaufen solcher Teile ohne Genehmigung untersagt.
Damit ist selbst eine einzelne gefundene Feder – etwa von einer Amsel – rechtlich gesehen geschützt und darf nicht einfach mitgenommen werden.
Hintergrund des Verbots ist vor allem der Artenschutz. Besonders bei seltenen Vogelarten besteht laut Naturschutzverbänden die Gefahr eines Schwarzmarktes. Einige Federn erzielen dort hohe Preise, was wiederum dazu führen kann, dass Tiere gezielt gejagt oder getötet werden, um an ihr Gefieder zu gelangen.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) weist darauf hin, dass ein selektives Verbot einzelner Arten kaum kontrollierbar wäre. Sammler könnten immer behaupten, eine Feder stamme von einem Zufallsfund. Deshalb gilt das Verbot pauschal für alle Wildvogelfedern.
Ganz ohne Konsequenzen bleibt das Thema in der Praxis allerdings differenziert: Das reine Betrachten, Fotografieren oder Bestimmen von Federn ist erlaubt. Auch einzelne zufällige Mauserfedern werden in der Regel nicht verfolgt. Problematisch wird es erst, wenn systematisch gesammelt oder gehandelt wird.
Wer offiziell Federn sammeln oder besitzen möchte, benötigt eine behördliche Ausnahmegenehmigung. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

