Gute Kulturprojekte beginnen oft mit einer Idee und scheitern nicht selten an der Frage, wie daraus ein tragfähiger Förderantrag wird. Genau an diesem Punkt setzt die LWL-Kulturstiftung an. Noch bis zum 28. Februar können Kulturschaffende aus Westfalen-Lippe ihre Projektideen einreichen. Gefördert werden Vorhaben, die frühestens ab Mitte des Jahres starten. Um den Weg von der ersten Skizze bis zur Antragstellung zu erleichtern, bietet die LWL-Kulturstiftung begleitende Beratungsgespräche an. Dabei geht es darum, offene Fragen zu klären, Projekte inhaltlich zu schärfen und sie passgenau auf die Förderkriterien auszurichten.
Ergänzend steht eine neu gestaltete Internetseite bereit, die den gesamten Förderprozess transparent erklärt, alle notwendigen Unterlagen zum Download bereithält und häufig gestellte Fragen beantwortet: https://www.lwl-kulturstiftung.de
Grundsätzlich fördert die LWL-Kulturstiftung Projekte aller kulturellen Sparten, von Bildender Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film und Literatur bis hin zur Landeskunde. Auch Vorhaben in Museen, der Archiv- und Denkmalpflege sowie kulturelle Netzwerk- und Leuchtturmprojekte gehören zum Förderprofil. Entscheidend ist, dass die Projekte eine regionale Bedeutung besitzen und zugleich überörtlich ausgerichtet sind. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Organisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Der Antrag selbst besteht aus dem Antragsformular mit den wichtigsten Eckdaten und einer kurzen inhaltlichen Skizze. Hinzu kommen eine ausführlichere Projektbeschreibung mit Zeitplan sowie ein realistischer und tragfähiger Kosten- und Finanzierungsplan. Die entsprechenden Vorlagen stehen im Downloadbereich der Internetseite zur Verfügung. Damit formale Anforderungen von Beginn an berücksichtigt werden und Projekte ihr Profil klar herausarbeiten können, empfiehlt die LWL-Kulturstiftung ausdrücklich, das Beratungsangebot zu nutzen.
Ansprechpartner:innen hierfür sind Jonas Koch (jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de) und Corinna Grundmann (corinna.grundmann@lwl-kulturstiftung.de). Die Antragsunterlagen sollen vorzugsweise per E-Mail eingereicht werden. Für die Wahrung der Antragsfrist am 28. Februar zählt das Einsendedatum der E-Mail.
Für Kulturschaffende in Lippe bietet sich damit jetzt die Gelegenheit, aus guten Ideen konkrete Projekte zu machen und ihnen die nötige finanzielle Unterstützung mit auf den Weg zu geben.

