In Deutschland sind jährlich zehntausende Menschen von Mangelernährung betroffen. Diese kritische Situation betrifft besonders ältere Patienten, die während eines Krankenhausaufenthalts oft nicht ausreichend versorgt werden. Die Folgen können gravierend sein: von einer erhöhten Infektionsanfälligkeit bis hin zu einer verlängerten Genesungszeit.
Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung beschlossen, ab dem Jahr 2027 ein verpflichtendes Ernährungsscreening in allen Krankenhäusern einzuführen. Dieses Screening soll sicherstellen, dass jeder Patient auf seine Ernährungsbedürfnisse hin untersucht wird, um Mangelernährung frühzeitig zu erkennen und gezielt entgegenzuwirken.
Das Screening wird nicht nur dazu beitragen, die Lebensqualität der Patienten zu verbessern, sondern könnte auch die durchschnittlichen Krankenhausaufenthalte verkürzen. Eine frühzeitige Identifikation von Mangelernährung ermöglicht eine gezielte Intervention, die dazu führt, dass Patienten schneller genesen und weniger Komplikationen aufweisen. Experten sind sich einig, dass dies nicht nur die Patienten schützt, sondern auch die Gesundheitskosten senken kann.
Fachleute aus dem Gesundheitswesen haben bereits ihre Unterstützung für das neue Gesetz signalisiert. Sie betonen, dass die Umsetzung eines Ernährungsscreenings in Krankenhäusern nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine moralische Verpflichtung ist. "Wir müssen sicherstellen, dass niemand aufgrund von unzureichender Ernährung leidet, besonders nicht in einem Krankenhaus, wo Hilfe geboten werden sollte", sagt Dr. Anna Müller, Ernährungswissenschaftlerin.

