Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die EU-Asylpolitik erneut auf den Prüfstand gestellt. Demnach kann ein Mitgliedstaat, der seiner Pflicht zur Aufnahme von Asylsuchenden nicht nachkommt, die Zuständigkeit für das Verfahren nach Ablauf einer festgelegten Frist automatisch an einen anderen Staat abgeben. Konkret bedeutet dies: Sollte Italien Asylbewerber nicht aufnehmen und die Frist für die Dublin-Überstellung verstreichen lassen, könnte Deutschland die Verantwortung übernehmen. Hintergrund ist der Dublin-Mechanismus, der grundsätzlich vorsieht, dass der Staat zuständig ist, in dem ein Asylbewerber zuerst registriert wurde. Italien hatte in Einzelfällen die Rücknahme von Schutzsuchenden verweigert – ein Vorgehen, das den Rahmen der Dublin-Verordnung auf die Probe stellt. Der EuGH machte jedoch deutlich, dass diese Weigerung keine dauerhafte Befreiung von der Zuständigkeit bedeutet. Entscheidend ist eine gesetzlich festgelegte Frist von grundsätzlich sechs Monaten: Reagiert ein Mitgliedstaat innerhalb dieser Zeit nicht auf ein Aufnahmeersuchen, gilt die Zustimmung als erteilt, und die Verantwortung geht auf einen anderen Staat über – häufig Deutschland. Mit dem Urteil soll sichergestellt werden, dass Schutzsuchende effektiven Zugang zum Asylverfahren erhalten und nicht in einer rechtlichen Grauzone hängen bleiben. Gleichzeitig hat der Beschluss Signalwirkung für die gesamte EU-Asylpolitik, insbesondere angesichts wachsender Migrationsbewegungen und zunehmender Spannungen zwischen Mitgliedstaaten über Zuständigkeiten im Dublin-System.

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EU-Asylstreit eskaliert, EuGH-Urteil zwingt Italien zur Aufnahme – Deutschland könnte übernehmen
MATTHIAS MASNATAS
Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die EU-Asylpolitik erneut auf den Prüfstand gestellt.
