EU kippt geplantes Verbot: Veggie-Burger darf weiterhin Veggie-Burger heißen – Lemgo Radio Nachrichten
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EU kippt geplantes Verbot: Veggie-Burger darf weiterhin Veggie-Burger heißen

Florian Jäger

Vegetarische Fleischersatzprodukte dürfen in der Europäischen Union weiterhin bekannte Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „vegetarische Bratwurst“ tragen.

Vegetarische Fleischersatzprodukte dürfen in der Europäischen Union weiterhin bekannte Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „vegetarische Bratwurst“ tragen. Nach intensiven Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und den Vertretern der 27 EU-Mitgliedstaaten konnte sich eine Mehrheit für ein Verbot dieser Begriffe nicht durchsetzen.

Damit bleiben gängige Produktnamen vorerst erlaubt. Lediglich eindeutig tierische Bezeichnungen sollen künftig geschützt werden. Begriffe wie „Rindfleisch“, „Schweinefleisch“, „Hühnchenschenkel“ oder „Rinderhüfte“ sollen weiterhin ausschließlich für Produkte aus tierischem Fleisch verwendet werden. Allgemeinere Namen wie „Burger“, „Schnitzel“ oder „Wurst“ dürfen hingegen weiterhin auch für pflanzliche Alternativen genutzt werden.

Der nun erzielte Kompromiss orientiert sich damit stärker am ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission. Das Europaparlament hatte zuvor deutlich strengere Regeln gefordert. Einige Abgeordnete wollten erreichen, dass klassische Fleischbegriffe ausschließlich für tierische Produkte reserviert werden.

Vor allem Vertreter der konservativen EVP-Fraktion hatten sich für diese Verschärfung eingesetzt. Ziel war es unter anderem, europäische Landwirte insbesondere Rinderzüchter vor möglicher Konkurrenz durch pflanzliche Ersatzprodukte zu schützen. Kritiker argumentierten zudem, Begriffe wie „Veggie-Burger“ könnten Verbraucher im Supermarkt irreführen.

Verbraucherschützer, Handel und große Lebensmittelunternehmen widersprachen jedoch deutlich. Organisationen betonten, dass Käuferinnen und Käufer sehr wohl zwischen Fleischprodukten und pflanzlichen Alternativen unterscheiden könnten. Wichtiger seien transparente Kennzeichnungen statt Verbote bekannter Produktnamen.

Auch zahlreiche Unternehmen aus der Lebensmittelbranche stellten sich gegen die geplante Regelung. Sie warnten vor hohen Kosten, etwa durch notwendige Umbenennungen, neue Verpackungen und Marketinganpassungen. Branchenvertreter bezifferten mögliche wirtschaftliche Schäden im Falle eines Verbots auf rund 250 Millionen Euro.

Deutschland gilt als größter Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Entsprechend groß war dort die Sorge vor wirtschaftlichen Folgen für Hersteller und Handel.

Die aktuelle Entscheidung ist jedoch nur eine Übergangslösung. Sie gilt zunächst bis Ende 2027. Spätestens im Zuge der nächsten Reform der europäischen Agrarpolitik dürfte die Debatte über Bezeichnungen wie Burger, Schnitzel oder Wurst für vegane und vegetarische Produkte erneut auf die politische Agenda kommen.

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