Eilverfahren bringt vorläufige Klarheit
Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Hochschule und dem nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium. Die TH OWL hatte geplant, Studiengänge von Höxter an die Standorte Detmold und Lemgo zu verlagern. Das Ministerium hatte dies jedoch untersagt beziehungsweise an Bedingungen geknüpft.
Da eine endgültige gerichtliche Entscheidung noch Monate dauern kann, wurde in einem Eilverfahren geklärt, ob die Hochschule ihre Pläne bereits vorab umsetzen darf. Das Verwaltungsgericht Minden verneinte dies nun: Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren darf die Verlagerung der Lehre nicht erfolgen.
Rückschlag für die Hochschule
Die TH OWL erklärte, man respektiere den Beschluss, halte jedoch weiterhin an dem Ziel fest, die Studienangebote langfristig weiterzuentwickeln und strukturell anzupassen. Die Organisation von Studium und Lehre falle grundsätzlich in die Selbstverwaltung der Hochschulen, betont das Präsidium.
Erleichterung in Höxter
In Höxter wird die Entscheidung hingegen als Erfolg gewertet. Bürgermeister Daniel Hartmann zeigte sich erleichtert und sprach von einer „guten Nachricht“ für die Stadt. Er hoffe, dass das Präsidium die Situation nun neu bewertet und keine weiteren unumkehrbaren Schritte einleitet.
Auch politisch hatte es im Vorfeld breite Unterstützung für den Erhalt des Standorts gegeben. Die Entscheidung dürfte den Befürwortern zusätzlichen Rückenwind verleihen.
Zukunft weiterhin offen
Trotz der klaren Entscheidung im Eilverfahren ist der Konflikt noch nicht beendet. Die endgültige Klärung erfolgt im Hauptsacheverfahren. Zudem besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Rechtsweg über höhere Instanzen fortzusetzen.

