Heimliche Impfungen im Krankenhaus? Was wirklich hinter dem Internet-Gerücht steckt – Lemgo Radio Nachrichten
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Heimliche Impfungen im Krankenhaus? Was wirklich hinter dem Internet-Gerücht steckt

Stanley Dost

In sozialen Netzwerken sorgt derzeit ein brisantes Gerücht für Aufsehen: Angeblich würden Krankenhäuser Patienten bei der Aufnahme heimlich eine Zustimmung zu Impfungen unterschieben.

In sozialen Netzwerken sorgt derzeit ein brisantes Gerücht für Aufsehen: Angeblich würden Krankenhäuser Patienten bei der Aufnahme heimlich eine Zustimmung zu Impfungen unterschieben. Hinter harmlos klingenden Begriffen auf Formularen – etwa „Biologika“ oder „biologische Therapie“ – solle sich demnach eine versteckte Impferlaubnis verbergen.

Die Beiträge verbreiten sich rasant und lassen viele Nutzer vermuten, dass Patienten ohne ihr Wissen geimpft werden könnten. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Die Behauptungen halten einer medizinischen und rechtlichen Prüfung nicht stand.

Der Begriff „Biologika“ sorgt häufig für Verwirrung. In der Medizin bezeichnet er eine Gruppe moderner Medikamente, die aus biologischen Stoffen hergestellt werden. Dazu gehören beispielsweise Antikörpertherapien, die bei Erkrankungen wie Krebs, Rheuma oder Autoimmunerkrankungen eingesetzt werden. Mit klassischen Impfungen haben diese Medikamente nichts zu tun.

Dass der Begriff in Krankenhausformularen auftaucht, liegt daran, dass Kliniken bei der Aufnahme allgemein nach laufenden Medikamenten oder möglichen Therapien fragen. Eine versteckte Zustimmung zu Impfungen ist damit nicht verbunden.

Auch rechtlich wäre eine heimliche Impfung kaum möglich. Im deutschen Medizinrecht gilt der Grundsatz: Keine Behandlung ohne Einwilligung. Ärztinnen und Ärzte müssen Patienten vor einer Impfung über Zweck, Nutzen, Risiken und Alternativen informieren. Erst danach kann eine Zustimmung erfolgen. Ohne diese Aufklärung wäre eine Impfung rechtlich problematisch und könnte sogar als Körperverletzung gewertet werden.

Die Aufnahmeformulare in Krankenhäusern enthalten in der Regel nur allgemeine Zustimmungen, etwa zur medizinischen Behandlung, zur Verabreichung notwendiger Medikamente, zur Dokumentation oder zum Datenschutz. Konkrete Maßnahmen – wie Operationen, spezielle Therapien oder Impfungen – werden normalerweise gesondert mit den Patienten besprochen.

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