Kleiner Weinhändler besiegt Trump vor Gericht nun fordert er Tausende Dollar zurück – Lemgo Radio Nachrichten
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Kleiner Weinhändler besiegt Trump vor Gericht nun fordert er Tausende Dollar zurück

Florian Jäger

Ein kleiner Weinhändler aus New York hat vor Gericht einen überraschenden Sieg gegen frühere US-Zölle errungen.

Ein kleiner Weinhändler aus New York hat vor Gericht einen überraschenden Sieg gegen frühere US-Zölle errungen. Der Importeur Victor Owen Schwartz aus Manhattan setzte sich vor dem Supreme Court of the United States gegen Maßnahmen des damaligen Präsidenten Donald Trump durch, berichten Medien.

Seit rund 40 Jahren importiert Schwartz Weine und Spirituosen vor allem aus Frankreich und dem Mittelmeerraum in die USA. Die von Trump eingeführten Importzölle hatten sein Geschäft jedoch stark belastet. Zusammen mit dem schwächeren Dollar verteuerten sich seine Waren zeitweise um rund 30 Prozent.

Der juristische Erfolg kam für den Händler überraschend. Eigentlich wollte er Anwälten lediglich schildern, wie stark die Zölle sein Unternehmen treffen. Doch schließlich wurde er zum Hauptkläger in dem Verfahren. Als das Urteil fiel, sei die Freude groß gewesen: „Wir sprangen hoch und tanzten“, berichtet Schwartz.

Nun will der Unternehmer die zu viel gezahlten Abgaben möglichst schnell zurück. In seinem Fall geht es um etwa 150.000 Dollar, die durch die Zölle angefallen waren. Das zuständige US-Handelsgericht hat der Regierung inzwischen eine Frist gesetzt: Innerhalb von 45 Tagen muss sie erklären, wie die Einnahmen aus den Zöllen insgesamt bis zu 175 Milliarden Dollar an die betroffenen Importeure zurückgezahlt werden sollen.

Schwartz kritisiert, dass große Konzerne nicht früher gegen die Abgaben vorgegangen seien. Unternehmen wie Jeff Bezos oder Mark Zuckerberg hätten die zusätzlichen Kosten eher akzeptiert. Für kleine Firmen sei das jedoch kaum möglich gewesen.

Für den New Yorker ist der Erfolg deshalb mehr als nur eine finanzielle Frage. Der wichtigste Punkt sei, dass das Gericht klargestellt habe, dass der Präsident mit den Zöllen gegen das Gesetz verstoßen habe. Sollte erneut ein ähnlicher Fall auftreten, kündigt der Unternehmer bereits jetzt an, wieder zu klagen.

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