Krankenhausreform vor neuer Anpassung: Koalition will Regeln flexibler gestalten – Lemgo Radio Nachrichten
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Krankenhausreform vor neuer Anpassung: Koalition will Regeln flexibler gestalten

Florian Jäger

Noch bevor die große Krankenhausreform vollständig umgesetzt ist, plant die Bundesregierung bereits erste Änderungen.

Noch bevor die große Krankenhausreform vollständig umgesetzt ist, plant die Bundesregierung bereits erste Änderungen. Die schwarz-rote Koalition aus CDU und SPD will im Deutscher Bundestag Anpassungen beschließen, die den Ländern mehr Spielraum bei der Umsetzung geben sollen, berichten Medien.

Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken möchte die bestehenden Vorgaben damit praxisnäher gestalten. Ziel sei es, die Reform „alltagstauglich“ zu machen und insbesondere die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Kritiker befürchten allerdings, dass zentrale Elemente der ursprünglichen Reform dadurch abgeschwächt werden könnten.

Die ursprüngliche Reform war Ende 2024 von der damaligen Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen worden. Der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach sprach damals von einer „Revolution“ im deutschen Kliniksystem. Ziel war es, den finanziellen Druck auf Krankenhäuser zu reduzieren und komplexe medizinische Eingriffe stärker in spezialisierten Kliniken zu bündeln.

Ein zentrales Element der Reform sind sogenannte Leistungsgruppen. Sie sollen medizinische Behandlungen genauer definieren als die bisherigen Klinikabteilungen. Für jede Leistungsgruppe gelten künftig einheitliche Qualitätsanforderungen, etwa bei Fachpersonal und technischer Ausstattung. Dadurch sollen beispielsweise komplizierte Krebsoperationen gezielt in Kliniken mit entsprechender Erfahrung stattfinden.

Mit der Reform könnte sich langfristig auch die Zahl der Krankenhausstandorte verringern. Viele Kliniken sollen sich stärker spezialisieren oder enger miteinander kooperieren. Die Bundesländer, die für die Krankenhausplanung verantwortlich sind, hatten allerdings immer wieder Kritik an einzelnen Vorgaben geäußert.

Die geplanten Änderungen sehen daher unter anderem mehr Ausnahmeregelungen und zusätzliche Kooperationsmöglichkeiten vor. Zudem sollen Länder mehr Entscheidungsfreiheit erhalten, etwa bei Fragen der Erreichbarkeit von Kliniken. Übergangsfristen werden verlängert, und Änderungen bei der Vergütung sollen später greifen. Statt ursprünglich 65 Leistungsgruppen sind künftig 61 vorgesehen.

Bei den Krankenkassen stößt der Kompromiss teilweise auf Zustimmung. Der GKV-Spitzenverband sieht darin eine tragfähige Lösung, auch wenn weiterhin Reformdruck bestehe. Kritik kommt dagegen aus der Opposition. Der Gesundheitsexperte der Bündnis 90/Die Grünen, Janosch Dahmen, warnte, dass wichtige Strukturveränderungen im Kliniknetz dadurch gebremst werden könnten.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßte die geplanten Anpassungen, weil sie für mehr Planungssicherheit sorgen könnten.

Hintergrund der Reform ist die schwierige Lage vieler Kliniken in Deutschland. Trotz rund 1.700 Krankenhäusern kämpfen viele Häuser mit finanziellen Problemen und Personalmangel. Gleichzeitig sind laut Gesundheitsministerium zahlreiche Betten dauerhaft nicht ausgelastet.

Neben strukturellen Änderungen sieht das Gesetz auch finanzielle Unterstützung vor. Für den Umbau der Krankenhauslandschaft stellt der Bund den Ländern bis 2035 insgesamt 29 Milliarden Euro zur Verfügung.

Zudem soll der umstrittene Bundes-Klinik-Atlas künftig vom Gemeinsamen Bundesausschuss betrieben werden. Das Onlineportal bietet Patientinnen und Patienten Informationen über Leistungen und Qualität von Krankenhäusern.

Ein weiterer Punkt betrifft die Terminvergabe im Gesundheitssystem. Über die bundesweite Service-Nummer 116 117 vermittelte Termine bei Radiologen sollen künftig spätestens nach drei Wochen stattfinden.

Bevor die Änderungen endgültig in Kraft treten, muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Größere Widerstände werden dort jedoch nicht mehr erwartet.

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