Der Kreis Lippe hat aus Gründen des Tierschutzes die sofortige Fortnahme von zwei Füchsen aus einer Schliefenanlage im Kreisgebiet angeordnet. Nach Angaben der Kreisverwaltung lagen erhebliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Verstöße gegen die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an die Haltung der Tiere vor.
Zur Durchsetzung der Anordnung war am Dienstag, 20. Januar 2026, ein Team des Kreises Lippe vor Ort. Die beiden Füchse wurden aus der Anlage herausgenommen und in eine spezialisierte Auffangstation gebracht. Dort ist nach Angaben des Kreises eine artgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere gewährleistet.
Die betroffene Schliefenanlage wird von einem Verein betrieben, der sie zur Ausbildung von Jagdhunden nutzt. Der Verein hat inzwischen angekündigt, im Eilverfahren gerichtlich gegen die Entscheidung des Kreises Lippe vorzugehen.
Angesichts des laufenden Verfahrens bittet der Kreis Lippe um Verständnis dafür, dass derzeit keine weiteren öffentlichen Stellungnahmen zu dem Fall abgegeben werden. Ziel der Maßnahme sei jedoch in erster Linie der Schutz der Tiere und die Sicherstellung einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Haltung.

