Krieg im Nahen Osten: Wer wird gerettet und wer bleibt zurück? – Lemgo Radio Nachrichten
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Krieg im Nahen Osten: Wer wird gerettet und wer bleibt zurück?

Florian Jäger

Raketenalarm, gesperrte Flughäfen, aufsteigender Rauch über Metropolen wie Dubai und Tel Aviv: Tausende Deutsche sitzen im Krisengebiet fest. Jetzt kündigt die Bundesregierung Evakuierungsflüge an, berichten Medien.

Raketenalarm, gesperrte Flughäfen, aufsteigender Rauch über Metropolen wie Dubai und Tel Aviv: Tausende Deutsche sitzen im Krisengebiet fest. Jetzt kündigt die Bundesregierung Evakuierungsflüge an, berichten Medien. Doch die entscheidende Frage lautet: Wen muss Deutschland tatsächlich ausfliegen und wer trägt die Kosten?

Auslöser ist die dramatische Eskalation im Iran-Krieg. Während Angriffe auf Israel und die Golfstaaten anhalten, wächst der Druck auf das Auswärtiges Amt. Bundesaußenminister Johann Wadephul hatte zunächst zurückhaltend reagiert und darauf verwiesen, dass die Gefahrenlage nicht überraschend gewesen sei. Nun aber zeichnet sich ein Kurswechsel ab: Besonders gefährdete Personen Kranke, Kinder, Schwangere sollen vorrangig zurück nach Deutschland gebracht werden.

Schutzpflicht aber keine Garantie auf Rettungsflug

Juristisch ist die Lage komplex. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, Leben und Gesundheit seiner Bürger zu schützen auch im Ausland. Doch daraus folgt kein automatischer Anspruch auf einen Platz im Evakuierungsflugzeug. Die Regierung besitzt außenpolitischen Ermessensspielraum: Sie entscheidet, ob Chartermaschinen organisiert, Landtransporte ermöglicht oder im Extremfall sogar militärische Mittel eingesetzt werden.

Erst wenn die Gefahrenlage extrem wird etwa bei dauerhaften Raketenangriffen auf bestimmte Regionen kann aus dem politischen Ermessen eine faktische Pflicht zur umfassenden Evakuierung entstehen. Doch auch dann müssen Risiken für Rettungskräfte und Crews abgewogen werden.

Wer zahlt die Rückholung?

Evakuierungen kosten Millionen. Nach dem Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 wurden Tausende Deutsche mit Charterflügen ausgeflogen. Damals beteiligte der Staat die Geretteten mit einer Gebühr an den Kosten.

Auch jetzt könnte eine Kostenbeteiligung fällig werden. Grundlage sind Gebührenregelungen, die festlegen, in welchem Umfang Rückgeholte zur Kasse gebeten werden dürfen. Eine vollständige Kostenübernahme durch den Staat ist nicht zwingend vorgesehen.

Krisenliste als Rettungsanker

Um im Ernstfall schnell reagieren zu können, setzt das Auswärtige Amt auf die Krisenvorsorgeliste ELEFAND die „Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“. Wer sich dort registriert, kann im Notfall per Mail oder SMS kontaktiert werden. Für großangelegte Evakuierungen ist diese Datenbasis entscheidend.

Während die ersten Maschinen Richtung Deutschland starten, bleibt die Lage angespannt. Für viele Gestrandete geht es jetzt um mehr als Heimreise es geht um Sicherheit, Verantwortung und die Grenzen staatlicher Hilfe.

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