Das Landgericht Detmold muss sich erneut mit dem Verfahren gegen einen 48-jährigen Mann befassen, dem Drogenhandel vorgeworfen wird. Im vergangenen Sommer war er zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Zusätzlich hatte das Gericht seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Diese Entscheidung wurde jedoch vom Bundesgerichtshof überprüft und teilweise aufgehoben. Nach Einschätzung der Richter in Karlsruhe war dem Angeklagten ein zusätzlicher Drogendeal fälschlicherweise angelastet worden. Stattdessen handelte es sich dabei lediglich um den Austausch mangelhafter Ware, was nicht als eigenständige Straftat gewertet werden könne.
Auch die angeordnete Unterbringung in einer Entzugseinrichtung wurde vom Bundesgerichtshof verworfen. Daher muss das Landgericht Detmold den Fall nun erneut verhandeln und ein neues Urteil fällen.

