Messerstecher aus Lemgo: Das Urteil ist gefallen – Lemgo Radio Nachrichten
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Messerstecher aus Lemgo: Das Urteil ist gefallen

Denise Wilmbusse

Das Gerichtsurteil des Messerstechers aus Lemgo ist gefallen. Das Detmolder Gericht hat einen Tag früher als geplant ein Urteil gefällt.

Nach einer langen Verhandlung am Landgericht Detmold ist heute das Urteil im Fall des Messerangriffs von Lemgo gefallen. Der Angeklagte wurde vom Gericht für schuldunfähig erklärt und freigesprochen.

Nach Überzeugung des Gerichts litt der Mann zum Tatzeitpunkt an einer andauernden Psychose im Zusammenhang mit einem Cannabisentzug. Dadurch sei er nicht mehr in der Lage gewesen, sein Handeln zu steuern. In solchen Fällen greift der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Trotz des Freispruchs bleibt der Täter nicht auf freiem Fuß: Aufgrund der von ihm ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an.

Diese Maßnahme ist auf unbestimmte Zeit angelegt und kann sich über viele Jahre erstrecken. Da die Erkrankung als behandelbar gilt, wird der Zustand des Mannes regelmäßig überprüft – eine spätere Entlassung ist daher grundsätzlich möglich.

Zudem wurde entschieden, dass der Angeklagte die Kosten der Nebenklage vollständig tragen muss.

Besonders bewegend war der Moment, als die Familie des Opfers dem Täter im Gerichtssaal verzieh. Sie erklärten, nicht dauerhaft unter Hass und Belastung leben zu wollen – auch wenn ihnen bewusst sei, dass nichts ihren Sohn Julius zurückbringen könne. Die Szene sorgte für große Emotionen unter den Anwesenden.

Im Verlauf des Prozesses wurde außerdem deutlich, dass es vor der Tat weder Streit noch eine Provokation zwischen Täter und Opfer gegeben hatte. Julius geriet demnach völlig unverschuldet in die Situation und wurde zum Zufallsopfer. Laut Gericht hatten er und seine Freunde keine Möglichkeit, sich zu verteidigen, sondern lediglich zu fliehen. Sie seien „arg- und wehrlos“ gewesen, so der Richter.

Der Haftbefehl gegen den Angeklagten bleibt bis zur Rechtskraft des Urteils bestehen.

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