Am 5. Mai verhandelt der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster darüber, ob die von Landesregierung und Landtag beschlossene Kreditaufnahme im Rahmen eines Ukraine-Sondervermögens mit der Landesverfassung vereinbar ist.
Hintergrund ist ein Beschluss vom 21. Dezember 2022, bei dem der Landtag Nordrhein-Westfalen mit den Stimmen von CDU und Grünen eine zusätzliche Verschuldung von bis zu fünf Milliarden Euro im Zuge des Krisenbewältigungsgesetzes für das Jahr 2023 genehmigte.
Gegen dieses Vorgehen haben die Oppositionsparteien SPD und FDP Klage eingereicht. Sie sehen das Budgetrecht des Parlaments beeinträchtigt. Landesregierung und Landtag hingegen argumentieren, dass ein solches Sondervermögen durch die Verfassung ausdrücklich erlaubt sei.
Im Jahr 2023 wurden aus dem Topf insgesamt 102 Maßnahmen finanziert, deren Volumen sich auf rund 3,1 Milliarden Euro belief. Dabei mussten sowohl die Kreditaufnahme als auch die Verwendung der Mittel jeweils vom Landtag bestätigt werden.
Eine Entscheidung wird nach der mündlichen Verhandlung jedoch noch nicht fallen. Das Urteil will das Gericht erst zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.

