Neue Grundsicherung ab Juli: Staat greift stärker auf Erspartes zu Sparer und Anleger besonders betroffen – Lemgo Radio Nachrichten
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Neue Grundsicherung ab Juli: Staat greift stärker auf Erspartes zu Sparer und Anleger besonders betroffen

Florian Jäger

Mit einer weitreichenden Reform der Sozialleistungen verschärft die Politik ab Juli die Regeln für Vermögen und zwingt viele Betroffene erstmals dazu, ihre Rücklagen frühzeitig aufzubrauchen.

Der Bundestag hat Anfang März das 13. SGB-II-Änderungsgesetz verabschiedet und damit eine grundlegende Neuausrichtung der bisherigen Bürgergeld-Regelungen beschlossen. Ab dem 1. Juli wird das Bürgergeld offiziell in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt und das System wieder als „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ geführt. Während die Namensänderung zunächst kosmetisch wirkt, bringen die neuen Vorschriften erhebliche Einschnitte für Leistungsbeziehende mit sich.

Im Zentrum der Reform steht ein verschärfter Grundsatz: Erwerbsfähige sollen stärker zur Arbeitsaufnahme verpflichtet werden. Wer sich dieser Pflicht entzieht, muss künftig schneller und härter mit Sanktionen rechnen. Gleichzeitig sollen Jobcenter finanziell besser ausgestattet werden, um die Vermittlung in Arbeit effektiver zu gestalten.

Besonders gravierend sind die Änderungen beim sogenannten Schonvermögen. Bislang galt im ersten Jahr des Leistungsbezugs eine Karenzzeit, in der Rücklagen bis zu 40.000 Euro für die erste Person unangetastet blieben. Diese Übergangsfrist wird nun vollständig gestrichen. Stattdessen gelten von Beginn an deutlich niedrigere Vermögensfreigrenzen, die sich am Alter orientieren.

Künftig dürfen unter 30-Jährige nur noch 5.000 Euro behalten, während die Grenze für unter 40-Jährige bei 10.000 Euro liegt. Für Menschen bis 50 Jahre gelten 12.500 Euro, erst darüber steigt das Schonvermögen auf 20.000 Euro. Wer darüber liegt, muss sein Vermögen unmittelbar für den Lebensunterhalt einsetzen.

Diese Neuregelung trifft insbesondere Menschen, die privat fürs Alter vorsorgen etwa über ETF-Sparpläne oder Wertpapierdepots. In vielen Fällen wird verlangt, Teile dieser Anlagen aufzulösen, bevor staatliche Leistungen gewährt werden selbst dann, wenn die Anlagen aktuell Verluste aufweisen. Gerade jüngere Sparer geraten dadurch schnell an die neuen Grenzen.

Kritiker sehen darin einen Widerspruch zur bisherigen politischen Linie, die private Altersvorsorge am Kapitalmarkt ausdrücklich gefördert hat. Während klassische Vorsorgeprodukte wie Riester- oder Rürup-Renten weiterhin geschützt bleiben, geraten flexible Anlageformen wie ETFs stärker unter Druck.

Neben den Vermögensregeln verschärft die Reform auch die Sanktionspraxis. Bereits bei Pflichtverletzungen droht künftig eine sofortige Kürzung des Regelbedarfs um 30 Prozent. Wiederholte Meldeversäumnisse können bis zum vollständigen Wegfall der Leistungen einschließlich der Mietkosten führen.

Parallel dazu werden die Jobcenter finanziell gestärkt: Ab 2026 erhalten sie jährlich eine Milliarde Euro zusätzlich, um Qualifizierung, Vermittlung und Förderung auszubauen. Bevor die Reform endgültig in Kraft tritt, steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus.

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