Rentenansprüche sollten im Falle einer Scheidung künftig umfassender zwischen ehemaligen Ehepartnern aufgeteilt werden. Ein entsprechender Entwurf aus dem Bundesjustizministerium lag dem Kabinett zur Beratung vor und zielte auf mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung von Altersansprüchen.
Bereits nach geltendem Recht wurden Rentenanwartschaften aus der Ehezeit grundsätzlich hälftig geteilt. Allerdings konnten bislang nicht gemeldete oder übersehene Ansprüche dazu führen, dass ein Ex-Partner benachteiligt wurde. Künftig sollten solche Lücken geschlossen werden: Auch nachträglich entdeckte Rentenansprüche etwa aus Betriebsrenten sollten in den Ausgleich einbezogen werden können.
Zudem sah der Entwurf vor, dass auch einmalige Rentenzahlungen, wie sie etwa bei Unternehmern vorkommen, künftig berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollte jedoch verhindert werden, dass sehr geringe Ansprüche durch Verwaltungskosten aufgebraucht werden. In solchen Fällen sollte häufiger auf eine Aufteilung verzichtet werden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte, dass die geplanten Änderungen für mehr Fairness sorgen sollten. Eine Scheidung dürfe nicht dazu führen, dass einer der Beteiligten in finanzielle Schwierigkeiten gerate.
Ein weiterer Punkt des Entwurfs betraf den Zeitpunkt der gerichtlichen Überprüfung des Versorgungsausgleichs. Diese sollte künftig bereits zwei Jahre vor dem geplanten Renteneintritt möglich sein, statt wie bisher erst ein Jahr zuvor. Ziel war es, Verfahren rechtzeitig abzuschließen.
Über die Umsetzung der geplanten Reform musste abschließend noch der Bundestag entscheiden.

