Im seit rund 20 Jahren andauernden Konflikt um die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten hatte die Bundesregierung einen neuen Kompromissvorschlag erarbeitet. Demnach sollten Internetanbieter verpflichtet werden, IP-Adressen und sogenannte Port-Nummern von Anschlussinhabern für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern auch ohne konkreten Verdacht. Ziel war es, Ermittlungen gegen Straftäter und Terrorverdächtige zu erleichtern.
IP-Adressen fungieren dabei als eine Art digitale Anschrift im Internet, während Port-Nummern einzelne Dienste und Anwendungen auf einem Gerät identifizieren. Da IP-Adressen regelmäßig neu vergeben werden, war eine nachträgliche Zuordnung ohne Speicherung bislang oft schwierig.
Das Vorhaben galt als abgespeckte und datensparsamere Variante der früheren Vorratsdatenspeicherung. Diese war 2008 eingeführt, jedoch 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Auch spätere Regelungen scheiterten an rechtlichen Hürden – zuletzt erklärte der Europäische Gerichtshof 2022 die deutsche Umsetzung für unvereinbar mit EU-Recht. Gleichzeitig eröffnete ein Urteil aus dem Jahr 2024 die Möglichkeit, IP-Adressen unter strengen Auflagen zu speichern.
Die nun geplante Regelung sollte ausdrücklich keine Inhalte von Kommunikation oder Standortdaten erfassen. Ein Zugriff auf die gespeicherten Daten sollte nur unter klaren Voraussetzungen erfolgen, etwa bei einem Anfangsverdacht und wenn die Maßnahme zur Aufklärung erforderlich war.
In mehreren Gesprächsrunden hatten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt den Kompromiss ausgehandelt. Ziel war es insbesondere, die Aufklärung von Online-Betrug, Hasskriminalität, Terrorismus sowie der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu verbessern. Laut Bundeskriminalamt stellen IP-Adressen häufig den einzigen Ermittlungsansatz bei Straftaten im Internet dar.
Der Weg zu dieser Einigung war lang und von politischen Differenzen geprägt. Während in der Vergangenheit auch alternative Modelle wie das sogenannte „Quick-Freeze“-Verfahren diskutiert wurden, setzte sich nun ein Ansatz durch, der nach Darstellung der Befürworter sowohl Sicherheitsinteressen als auch den Schutz der Privatsphäre berücksichtigen sollte.
Zusätzlich sah der Entwurf vor, dass Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten künftig leichter auf Verkehrsdaten zugreifen können, etwa durch Funkzellenabfragen. Auch eine vorsorgliche, zeitlich begrenzte Sicherung von Daten durch Telekommunikationsanbieter sollte ermöglicht werden.

