Schluss mit Lachgas & K.o.-Tropfen: Neues Gesetz schützt Kinder und Jugendliche – Lemgo Radio Nachrichten
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Schluss mit Lachgas & K.o.-Tropfen: Neues Gesetz schützt Kinder und Jugendliche

Florian Jäger

Der Bund zieht die Reißleine: Ab dem 12. April tritt ein bundesweites Verbot von Lachgas für Minderjährige in Kraft. Das geht aus der Verkündung im Bundesgesetzblatt hervor.

Der Bund zieht die Reißleine: Ab dem 12. April tritt ein bundesweites Verbot von Lachgas für Minderjährige in Kraft. Das geht aus der Verkündung im Bundesgesetzblatt hervor. Ziel der Neuregelung ist es, Kinder und Jugendliche besser vor gesundheitlichen Gefahren und Missbrauch zu schützen.

Konkret werden Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige untersagt. Darüber hinaus sind der Online-Handel sowie der Verkauf über Automaten künftig generell verboten. Auch sogenannte chemische K.o.-Tropfen werden stärker reguliert.

Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) war bereits im Dezember vom Bundesrat gebilligt worden. Nach der Verkündung gilt jedoch eine Übergangsfrist von drei Monaten, um Handel und Automatenbetreibern Zeit für die Umstellung zu geben.

Hintergrund ist der zunehmende Missbrauch von Lachgas als Partydroge, insbesondere unter Jugendlichen. Der Konsum von Distickstoffmonoxid (N₂O) kann laut Experten zu Bewusstlosigkeit, Sauerstoffmangel und dauerhaften Nervenschäden führen. Häufig wird das Gas über Luftballons inhaliert.

Strengere Regeln gelten auch für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Diese Stoffe sind als K.o.-Tropfen bekannt, da sie unbemerkt in Getränke gemischt und bei Sexualdelikten missbraucht werden können.

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