Schockierende Tierquälerei vor Gericht: Kein Urteil nach grausamen Vorwürfen – Lemgo Radio Nachrichten
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Schockierende Tierquälerei vor Gericht: Kein Urteil nach grausamen Vorwürfen

Florian Jäger

Im Prozess wegen zweifachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ist am Amtsgericht Lemgo noch kein Urteil gefallen.

Im Prozess wegen zweifachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ist am Amtsgericht Lemgo noch kein Urteil gefallen. Richter Prof. Dr. Hobbeling vertagte die Entscheidung, da zunächst ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten eingeholt werden soll. Neuer Termin ist der 25. März 2026, 10 Uhr, Saal 103.

Der Angeklagte erklärte, bislang keine Post vom Sachverständigen erhalten zu haben, sei aber bereit zur Mitwirkung. Die Begutachtung soll bis zum nächsten Verhandlungstag erfolgen.

Geständnis und erschütternde Details

In der Verhandlung räumte der Mann die Vorwürfe vollumfänglich ein. Er zeigte sich reumütig und gab an, sich sein Verhalten nicht erklären zu können. Möglicherweise habe sein damaliger Drogen- und Amphetaminkonsum eine Rolle gespielt. Zudem erklärte er, psychisch erkrankt zu sein.

Bereits im Juli 2024 war für ihn eine gesetzliche Betreuerin bestellt worden, die jedoch auf eigenen Wunsch – unter Verweis auf die Misshandlung der Hunde – aus dem Amt ausschied. Auch mit dem später bestellten Betreuer verweigerte der Angeklagte weitgehend den Kontakt, sagte nun aber Kooperation zu.

Er gestand, beide Hunde jeweils einmal mit offenbar zu heißem Wasser geduscht zu haben. Einen Hund habe er zudem für rund zwölf Stunden mit einem Kabelbinder an der Schnauze fixiert. Seine Mutter habe ihn schließlich gedrängt, einen Tierarzt aufzusuchen.

Tierärztinnen berichten von „katastrophalem Zustand“

Die behandelnden Tierärztinnen schilderten vor Gericht erschütternde Befunde. Ein vier Monate alter Welpe habe unter hochgradigem Fieber, massiven eitrigen Hautverletzungen und schwersten Verbrühungen vierten Grades gelitten. Die Haut habe sich teilweise ablösen lassen, der Hund habe vor Schmerzen geschrien. Eine Rettung sei nicht mehr möglich gewesen – das Tier musste eingeschläfert werden.

Beim zweiten Hund diagnostizierte eine Tierärztin der Tierklinik in Bielefeld Verbrennungen zweiten Grades. Nach ihrer Einschätzung müsse das Tier vollständig in heißes Wasser eingetaucht worden sein. Der Hund sei abgemagert, verängstigt und von eitrigen, stark riechenden Wunden übersät gewesen. Auch eine länger andauernde Einschnürung im Schnauzenbereich wurde festgestellt. Die Verletzungen seien zum Zeitpunkt der Behandlung bereits ein bis zwei Wochen alt gewesen.

Der Angeklagte hatte die Verletzungen zunächst mit einem Unfall in einer Brombeerhecke und einer eingeklemmten Schnauze an einer Eisentür erklärt. Der zweite Hund konnte durch intensive Pflege gerettet werden und erholte sich.

Lebenslanges Tierhaltungsverbot

Unabhängig vom Strafverfahren wurde gegen den Angeklagten bereits ein lebenslanges Tierhaltungsverbot verhängt.

Ob es zu einer Verurteilung kommt und wie das Gericht die Schuldfähigkeit bewertet, soll nach Vorlage des Gutachtens im März 2026 entschieden werden.

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