Ein Mann aus Barntrup, der sich selbst als „König von Eurasien“ bezeichnete, steht im Mittelpunkt eines außergewöhnlichen Verfahrens. Nach intensiver Prüfung hat ein Gericht nun die Unterbringung des Betroffenen in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Ausschlaggebend waren erhebliche Zweifel an seiner Schuldfähigkeit. Über Monate hinweg soll der Mann eigene „Erlasse“ verfasst und offizielle Schreiben mit monarchischen Titeln unterzeichnet haben. Nach Informationen aus dem Umfeld des Verfahrens versuchte er zudem, seine selbst entworfene „Staatsordnung“ gegenüber Behörden durchzusetzen. Die zuständigen Stellen bewerteten das Verhalten als zunehmend besorgniserregend. Im Rahmen der Ermittlungen wurde ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Dieses deutet darauf hin, dass möglicherweise eine ernsthafte psychische Erkrankung vorliegt. Die Richter folgten der fachlichen Einschätzung und ordneten die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung an. Nach Angaben der Justiz dient die Maßnahme sowohl dem Schutz der Öffentlichkeit als auch der notwendigen medizinischen Behandlung des Mannes. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.

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Selbsternannter „König von Eurasien“: Gericht ordnet Psychiatrie-Unterbringung an
MATTHIAS MASNATA
Ein Mann aus Barntrup, der sich selbst als „König von Eurasien“ bezeichnete, steht im Mittelpunkt eines außergewöhnlichen Verfahrens.
