Der TÜV-Verband hat im Rahmen einer Anhörung im Deutscher Bundestag erneut deutliche Kritik am aktuellen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geäußert. Nach Ansicht des Verbands wird der Prüfmarkt für Nachhaltigkeitsberichte weiterhin unnötig eingeschränkt, da er vor allem Wirtschaftsprüfern vorbehalten bleibt.
Diese Begrenzung habe weitreichende Folgen: Weniger Wettbewerb führe zwangsläufig zu höheren Kosten und geringerer Auswahl für Unternehmen. Auch die Qualität der Prüfungen könne darunter leiden. Zwar reduziert sich durch gesetzliche Anpassungen die Zahl der berichtspflichtigen Firmen, doch laut Verband rechtfertigt dies keinesfalls einen abgeschotteten Markt.
Geschäftsführer Joachim Bühler betont, dass zahlreiche Stimmen aus der Wirtschaft eine Öffnung des Marktes gefordert hätten bislang jedoch ohne Erfolg. Besonders kritisch sieht der Verband, dass vor allem große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften von der aktuellen Regelung profitieren könnten.
Ein Blick ins europäische Ausland zeigt laut TÜV-Verband alternative Modelle: In Ländern wie Frankreich, Irland, Österreich und Spanien sind auch unabhängige technische Prüfdienstleister zugelassen. Dies habe sich positiv auf Preise und Qualität ausgewirkt.
Zusätzlichen Rückenwind erhält die Forderung durch ein Rechtsgutachten der Kanzlei NOERR, das einen möglichen Verstoß gegen europäisches Recht sieht, wenn qualifizierte Anbieter ausgeschlossen werden. Dabei erfüllen unabhängige Prüfdienstleister laut TÜV-Verband dieselben strengen Anforderungen und verfügen häufig über besondere Expertise, insbesondere in Umwelt- und Sozialfragen.
Die Akkreditierung erfolgt über die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), die die Einhaltung europäischer Standards sicherstellt. Der Verband appelliert daher an das Parlament, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren anzupassen und für mehr Wettbewerb zu sorgen.

