Im Prozess um den mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff in Bielefeld geraten die bisherigen Annahmen ins Wanken. Im Mittelpunkt steht dabei eine Frage, die über die juristische Bewertung der Tat entscheiden könnte: Hat der Angeklagte seine Behinderung nur vorgetäuscht, um seine Opfer zu täuschen?
Nach bisherigen Erkenntnissen soll sich der Mann vor der Tat gebückt und auf einen Gehstock gestützt bewegt haben scheinbar hilfsbedürftig, unauffällig, harmlos. Doch genau dieser Stock entpuppte sich später als versteckte Waffe. Für die Ermittler ein starkes Indiz dafür, dass der Täter gezielt Vertrauen erschleichen wollte, um dann überraschend zuzuschlagen.
Nun jedoch werfen neue Aussagen und mögliche Gutachten Zweifel an dieser Darstellung auf. Im Gerichtssaal wird intensiv darüber diskutiert, ob tatsächlich eine bewusste Täuschung vorlag oder ob der Angeklagte womöglich doch körperlich eingeschränkt war. Eine Klärung dieser Frage könnte erheblichen Einfluss auf die Bewertung der Tat haben.
Denn sollte sich bestätigen, dass die Behinderung nur vorgetäuscht war, würde dies für ein besonders heimtückisches und planvolles Vorgehen sprechen. Ein entscheidender Punkt, insbesondere im Kontext der Terroranklage. Fällt diese Annahme hingegen weg, könnte sich die juristische Einordnung zumindest in Teilen verschieben.
Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf läuft unter strengen Sicherheitsvorkehrungen weiter. Zahlreiche Zeugen, darunter auch Opfer des Angriffs, schildern ihre Erlebnisse und tragen zur Rekonstruktion des Tathergangs bei. Für sie geht es nicht nur um Aufklärung sondern auch um Gerechtigkeit.
Fest steht: Der „Cutie-Prozess“ bleibt einer der brisantesten Strafprozesse der Region. Und die Frage nach Täuschung oder Wahrheit könnte am Ende über das Strafmaß entscheiden.

