Der Bundestag stimmt heute über das Tariftreuegesetz ab. Es soll Unternehmen, die öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge erhalten, verpflichten, Tariflöhne und tariflich vereinbarte Arbeitsbedingungen einzuhalten. Ziel ist es, Lohndumping zu verhindern und einen fairen Wettbewerb für tarifgebundene Betriebe zu sichern.
Im Entwurf mussten vor allem die SPD Zugeständnisse machen: Lieferaufträge wurden gestrichen, sodass der reine Warenkauf des Bundes, etwa für Büromaterial oder IT-Hardware, nicht unter das Gesetz fällt. Für Direktaufträge der Sicherheitsbehörden wurde der Schwellenwert auf 100.000 Euro erhöht, während Ausnahmen für die Bundeswehr bis 2032 gelten. Außerdem ist ein digitales Prüfverfahren geplant, das Lohndaten direkt bei der Rentenversicherung abfragt, das aber erst ab 2028 in Kraft tritt.
Die SPD wertet die Einigung trotz der Abstriche als Erfolg, da tarifgerechte Bezahlung für Investitionen und die Umsetzung großer Projekte entscheidend sei. Arbeitgeberverbände kritisieren das Gesetz als bürokratisch, kostenintensiv und als Eingriff in die Tarifautonomie. Gewerkschaften wie der DGB verteidigen das Gesetz als Schutz vor Lohndumping, während die Linke die Ausnahmen als unzureichend bezeichnet.
Nach der Zustimmung im Bundestag soll die Vorlage im März den Bundesrat passieren.

