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TÜV-Verband mahnt sichere Umsetzung des Rechts auf Reparatur an

Stanley Dost

hat anlässlich der Anhörung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 klare Anforderungen formuliert.

Der TÜV-Verband e. V. hat anlässlich der Anhörung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 klare Anforderungen formuliert. Zwar begrüßt der Verband das Vorhaben der Bundesregierung, das „Recht auf Reparatur“ zügig in nationales Recht zu überführen. Gleichzeitig fordert er verbindliche Qualitätsstandards, unabhängige Prüfungen und transparente Verbraucherinformationen.

Ressourcenschonung braucht Sicherheit

„Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Ressourcenschonung und einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft“, betont Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband. Eine längere Produktlebensdauer reduziere Abfälle und verringere die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen.

Entscheidend sei jedoch, dass neue gesetzliche Regelungen nicht zulasten der Produkt- oder IT-Sicherheit gingen. Gerade bei digital vernetzten Geräten könnten Eingriffe in Hard- und Software erhebliche Risiken bergen. Ersatzteile, Software-Updates und Reparaturprozesse müssten daher sicherheitskonform gestaltet sein. Unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen spielten eine zentrale Rolle, um die Einhaltung von Standards zu gewährleisten und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken.

Prüfzeichen „Ready for Repair“ gefordert

Neben Sicherheitsaspekten sieht der Verband vor allem beim Thema Transparenz Handlungsbedarf. Verbraucherinnen und Verbraucher bräuchten verlässliche und vergleichbare Informationen darüber, wie reparierbar ein Produkt tatsächlich sei – und von wem eine fachgerechte Instandsetzung durchgeführt werden könne.

Ein unabhängiges Prüfzeichen wie „Ready for Repair“ könne hier Orientierung schaffen und Greenwashing entgegenwirken. Auch im freien Reparaturmarkt seien Kompetenznachweise durch unabhängige Stellen notwendig, um Qualität sichtbar zu machen und Vertrauen zu fördern.

Klare Strukturen für Reparaturplattformen

Darüber hinaus komme es auf eine funktionierende Plattformlösung an, über die Reparaturangebote strukturiert und leicht zugänglich auffindbar seien. Zuständigkeiten, Qualitätsanforderungen und Governance-Strukturen müssten frühzeitig definiert werden, damit das Recht auf Reparatur seine volle Wirkung entfalten könne.

Der TÜV-Verband kündigte an, den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv zu begleiten. Ziel sei es, Ressourcenschonung, Verbraucherschutz und Sicherheitsstandards gleichermaßen zu stärken.

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