Grundsätzlich gilt: Ohne Zustimmung des Vermieters geht nichts. „Der größte Fehler ist, den Vermieter nicht zu informieren“, erklärt die Expertin Monika Schmid-Balzert vom Mieterverein München. Wer trotzdem jemanden dauerhaft einziehen lässt, riskiert sogar eine fristlose Kündigung.
Dabei hat der Vermieter allerdings weniger Mitspracherecht, als viele denken. Laut Haus & Grund Deutschland darf er zwar grundlegende Informationen wie Name, Geburtsdatum und Anschrift des Untermieters verlangen – Details zu Einkommen oder Vertragsinhalten jedoch nicht. Liegt ein berechtigtes Interesse vor, muss der Vermieter in der Regel zustimmen.
Ein solches Interesse kann zum Beispiel gegeben sein, wenn Mieter für längere Zeit ins Ausland gehen oder finanzielle Unterstützung benötigen. Das bestätigt auch die Deutscher Anwaltverein. Doch es gibt Grenzen: Wird die Wohnung übermäßig genutzt oder sollen zu viele Personen auf engem Raum wohnen, darf der Vermieter die Erlaubnis verweigern. Auch die komplette Untervermietung der gesamten Wohnung kann problematisch sein.
In der Praxis kommt es dennoch häufig zu Konflikten. Experten raten dringend davon ab, eigenmächtig zu handeln. Stattdessen können Mieter im Zweifel sogar rechtlich gegen eine ungerechtfertigte Ablehnung vorgehen.
Wichtig ist außerdem: Der Hauptmieter bleibt verantwortlich. Verursacht der Untermieter Schäden, haftet zunächst der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter – kann sich das Geld aber unter Umständen zurückholen.
Auch bei der Miethöhe gibt es klare Grenzen. Die Untermiete muss angemessen sein. Deutlich überhöhte Preise – etwa wenn ein einzelnes Zimmer teurer ist als die gesamte Wohnung – sind unzulässig.
Untermiete kann also sinnvoll sein, erfordert aber klare Absprachen und rechtliche Sicherheit. Wer sich nicht daran hält, riskiert mehr als nur Ärger – im Zweifel sogar den Verlust der eigenen Wohnung.

