Wer arbeitsunfähig bei einer neuen Stelle anfängt, hat auch dann die Möglichkeit, Krankengeld zu bekommen. Eine Frau hat eine körperlich anstrengende Arbeit angenommen. Nach wenigen Wochen litt die Frau an Rückenschmerzen. Der Arzt schrieb sie krank. Das Verhältnis zwischen beiden Parteien wurde aufgelöst. Als die Lohnzahlung endete, beantragte sie Krankengeld. Dieses wurde von der Krankenkasse abgelehnt. Zwei unabhängige Gutachten gingen davon aus, dass sie auf Grund einer Vorerkrankung nicht in der Lage gewesen sei, einen neuen Job zu beginnen. Die Krankenkasse betonte, dass ein Versicherungsfall nur bei Eintritt voller Gesundheit in Frage kommt. Das Gericht widersprach dem und ordnete die Zahlung der Krankenkasse an.

Wer arbeitsunfähig bei einer neuen Stelle anfängt, hat auch dann die Möglichkeit, Krankengeld zu bekommen. Eine Frau hat eine körperlich anstrengende Arbeit angenommen. Nach wenigen Wochen litt die Frau an Rückenschmerzen.
