Ein Fall von familiärem Vertrauensmissbrauch hat vor dem Amtsgericht Detmold ein juristisches Nachspiel gefunden, berichten Medien. Eine 72 Jahre alte Mutter aus Schieder-Schwalenberg soll über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren insgesamt rund 18.500 Euro vom Konto ihrer Tochter abgehoben und für eigene Zwecke verwendet haben, berichten Medien. Das Gericht verurteilte die Frau zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte die Tochter ihrer Mutter während eines längeren Krankenhausaufenthalts Bankkarte und Vollmacht überlassen. Die Tochter befand sich zu dieser Zeit in einer gesundheitlichen Ausnahmesituation und vertraute darauf, dass die finanziellen Angelegenheiten in ihrem Sinne geregelt würden. Stattdessen nutzte die Mutter die Zugangsmöglichkeiten, um wiederholt Geld abzuheben ohne Wissen oder Zustimmung der Tochter.
Erst deutlich später bemerkte die Geschädigte, dass erhebliche Beträge fehlten, und erstattete Anzeige. Vor Gericht erklärte die Angeklagte, sie habe das Geld im Interesse der Tochter ausgegeben und als Entschädigung für Pflegeleistungen betrachtet. Dieser Darstellung folgte das Gericht jedoch nicht. Weder habe es entsprechende Absprachen gegeben noch konnten Pflegeleistungen in dem behaupteten Umfang nachgewiesen werden.
Zwar zahlte die Mutter den Betrag nach der Anzeige zurück, dennoch wertete das Gericht das Vorgehen als schweren Vertrauensbruch innerhalb der Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall macht deutlich, wie sensibel der Umgang mit Bankvollmachten ist insbesondere dann, wenn sie innerhalb der Familie erteilt werden. Vertrauen allein sei kein ausreichender Schutz, so die klare Botschaft aus dem Gerichtssaal.

