Im Kreis Lippe sind zwei neue Verdachtsfälle der Geflügelpest festgestellt worden. Nach Angaben der Kreisverwaltung wurde das Virus bei zwei Wildvögeln nachgewiesen: einem in Dörentrup entdeckten Bussard sowie einer in Lemgo gefundenen Gans.
Untersucht wurden die Tiere vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt OWL (CVUA). Eine abschließende Bestätigung der Befunde durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht derzeit noch aus.
Trotz der neuen Verdachtsfälle sieht die Kreisverwaltung aktuell keinen Anlass für eine allgemeine Stallpflicht. Da es sich bislang um vereinzelte Nachweise bei Wildvögeln handelt, müssen Geflügelhalter ihre Tiere vorerst nicht verpflichtend in geschlossenen Ställen oder gesicherten Volieren unterbringen.
Unabhängig davon ruft das Veterinäramt alle Geflügelhalter – auch Besitzer kleiner Hobbyhaltungen – dazu auf, konsequent Schutzmaßnahmen umzusetzen. Ziel ist es, Kontakte zwischen Haus- und Wildvögeln möglichst zu vermeiden und so das Risiko einer Ansteckung zu minimieren. Die Kreisverwaltung betont, dass Aufmerksamkeit und Vorsorge entscheidend sind, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest im Kreisgebiet zu verhindern.

