aber mit Besonderheiten.

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Ratgeber

Auf Einkaufsparkplätzen gilt grundsätzlich die StVO, aber mit Besonderheiten.

Wer haftet? Das hängt von der Situation ab: Beide fahren → oft Teilschuld Auf Parkplätzen gilt keine Vorfahrt wie auf der Straße Jeder muss besonders vorsichtig fahren Häufig wird 50/50 Haftung angenommen Einer fährt, der andere steht Der Fahrende haftet, wenn er z. B. gegen ein stehendes Auto fährt Beim Ausparken Wer ausparkt, hat besondere Sorgfaltspflicht Kollision beim Ausparken → meist Schuld beim Ausparkenden Fußgänger Autos müssen besonders aufpassen Autofahrer […]

today5. Januar 2026