Arbeitslosengeld und Steuererklärung: Daten werden automatisch ans Finanzamt gemeldet
Wer im Jahr 2025 Steuern gezahlt und innerhalb der vergangenen zwölf Monate Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Übergangsgeld bezogen hat, muss diese Leistungen in der Einkommensteuererklärung angeben. Darauf weisen die Agenturen für Arbeit in Ostwestfalen-Lippe hin. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, werden die entsprechenden Leistungsdaten bis spätestens 28. Februar 2026 automatisch an die zuständigen Finanzämter übermittelt. Für die Steuerpflichtigen entfällt damit die eigene Meldung dieser Beträge an das Finanzamt. […]